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Das eRezept in Pflegeeinrichtungen nutzen

In Arztpraxen und Apotheken ist das digitale Rezept der neue Standard – auch die Pflegeeinrichtungen können davon profitieren.

AKQUINET Ansprechpartner - Dan Lingenberg

Dan Lingenberg

Beratung Pflege, Reha und Sport

Hallo Dan, ihr erhaltet aktuell viele Anfragen von Pflegeeinrichtungen zum eRezept. Warum ist das so?

Die Apotheken müssen seit dem 1.1.2024 das eRezept nutzen. Besonders die stationären Pflegeeinrichtungen, die ja oft einen Versorgungsauftrag für ihre Bewohnerinnen und Bewohner haben, müssen also auch mit dem eRezept der Ärztinnen und Ärzte „umgehen“. Häufig stellt die Arztpraxis das Rezept der Pflegeeinrichtung zur Verfügung, damit diese das Medikament besorgt oder von der Apotheke liefern lässt.

Und können die Pflegeeinrichtungen das eRezept verarbeiten?

Nein, viele Pflegeeinrichtungen können das eRezept bisher nicht digital verarbeiten. Denn das eRezept darf nicht über eine „normale“ Mail versendet, sondern es muss über eine KIM-Nachricht versendet werden. Hierbei müssen Versender und Empfänger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und eine spezielle KIM-Mailadresse eingerichtet haben. KIM ist eine Abkürzung für „Kommunikation im Medizinwesen“. Viele Pflegeeinrichtungen wissen aktuell noch gar nicht, was KIM oder die Telematikinfrastruktur sind.

Kann das eRezept nicht auch weiterhin ausgedruckt werden?

Ja, das ist natürlich möglich. Aber man muss bedenken, dass Arztpraxen und Apotheken ja schon länger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind und rein digitale Prozesse eingerichtet haben. Gerade wenn es um viele Rezepte pro Woche geht, vereinfacht das die Prozesse in allen Einrichtungen enorm, wenn keine ausgedruckten Rezeptscheine mehr hin- und hergeschickt werden. Über die KIM-Mails können die eRezepte zudem in Sekundenschnelle beim Empfänger eintreffen, so dass die Medikamente ebenfalls schneller bereitgestellt werden können. Es ist also auch ein Vorteil für die Patientinnen und Patienten.

Wann müssen sich Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur anschließen?

Die Pflicht zu Anbindung an die Telematikinfrastruktur kommt für Pflegeeinrichtungen erst ab Mitte 2025. Aber das Beispiel eRezept zeigt, dass sich die Prozesse jetzt schon stark verändern und es sich auch lohnt, die Digitalisierung in der Einrichtung jetzt voranzutreiben. Man muss wissen, dass sich die Pflegeeinrichtungen die Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur und laufende Kosten erstatten lassen können.

Wozu rätst du den Pflegeeinrichtungen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur?

Es lohnt sich, sich mit dem Thema jetzt auseinanderzusetzen und es nicht „auf die lange Bank“ zu schieben. Denn bis alles eingerichtet ist und die Prozesse umgestellt sind, vergehen unserer Erfahrung nach meist Monate. Wir bieten die Telematikinfrastruktur und auch KIM als fertigen Service an, den man bucht. Wir nennen das „TI/KIM as a Service“. Und da sage ich den Einrichtungen immer: Ihr müsst eigentlich nur einen Internetanschluss haben. Den Rest machen wir.

Das klingt ja erst einmal einfach. Was ist denn „der Rest“?

Das fängt mit der Bestellung und Einrichtung von Karten an. Die Einrichtung benötigt außerdem eine VPN-Verbindung, über die wir dann alles anbinden und entsprechende Software einrichten können. Schließlich müssen alle Systeme miteinander verknüpft werden und die Anmeldung im Adressregister der Telematikinfrastruktur erfolgen. Es sind also viele Schritte, bis eine Einrichtung ihr erstes eRezept empfangen kann. Aber dann kann sie über KIM auch andere Nachrichten erhalten, z.B. Arztbriefe oder Ernährungspläne. Und sie kann dann auch Nachrichten über KIM an andere Ärzte, Rehaeinrichtungen oder andere senden. Die Vorteile sind vielfältig.

Vielen Dank für das Gespräch, Dan!

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