Fragen zu KIM und eArztbrief an unseren Support
Thomas Woditsch
Servicemanagement KIM
Häufige Fragen zu KIM:
Wie viele KIM-E-Mail-Adressen/-Postfächer benötigt eine Praxis, wenn dort beispielsweise drei Ärzte tätig sind? Reichen eine Adresse bzw. ein Postfach?
Jede Betriebsstätte benötigt einen KIM-Zugang. Mit diesem KIM-Zugang können mehrere KIM-Postfächer verwendet werden. Ob eine Praxis mehrere E-Mail-Adressen benötigt mit Bezug zur Betriebsstätte (bspw: arztpraxis@…) oder mit Personenbezug (bspw. Dr.Maxima.Mustermann@…), liegt im Ermessen der Praxis bzw. der KIM-Nutzung (eAU etc.).
Häufige Fragen zu KIM:
Können auch ermächtigte Ärzte im Krankenhaus den KIM-Dienst AKQUINET KIM beantragen und bestellen?
Jeder Arzt mit einer KV-Zulassung, und somit mit einer Betriebsstättennummer (BSNR), kann einen KIM-Zugang sowie KIM-Adressen beziehen. Kliniken als Leistungserbringerinstitutionen sind ebenfalls verpflichted KIM zu nutzen und ihre Mitarbeiter/angestellten Ärzte mit einem KIM-Zugang bzw. KIM-Adressen auszustatten.
Wie erfahre ich, ob ein Kollege/eine Kollegin über KIM erreichbar ist?
In der Telematikinfrastruktur existiert ein zentrales Adressregister (Verzeichnisdienst), in dem alle KIM-Teilnehmer aufgeführt werden. Dieses Adressregister kann durch Ihr Primärsystem/PVS/KIS abgerufen und angezeigt werden. Bietet Ihr Primärsystem-/PVS-/KIS-Hersteller diese Funktion nicht geeignet an, vergewissern Sie sich bei Ihren Kommunikationspartnern/Adressaten, ob diese über eine KIM-Adresse verfügen.
Ab wann ist der Versand des eArztbriefes via KIM verpflichtend? Ist die QES dabei Plicht?
Die QES ist für einen eArztbrief schon seit 2018 verpflichtend. Nur, wenn ein eArztbrief entsprechend qualifiziert signiert ist, darf er über die GOP 86900 bzw. 86901 abgerechnet werden. Seit April 2021 werden eArztbriefe nur noch vergütet, wenn diese mittels KIM übertragen wurden.
Werden die Nachrichten nach Zustellung nur auf dem Mailserver des Konnektors gespeichert oder auch im „Netz“ noch vorgehalten?
Nachrichten werden nach Zustellung nicht auf dem Konnektor gespeichert. Versendete Nachrichten werden nach Versand an den empfangenden KIM-Fachdienst (Mailserver des Empfängers) weitergeleitet und dort gespeichert. Der Empfänger kann die Nachrichten vom KIM-Fachdienst seines KIM-Providers abrufen. Werden die Nachrichten nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt bzw. durch den Empfänger vom Server gelöscht, so werden diese automatisch ohne vorherige Benachrichtigung gelöscht. Allgemein ist das Verhalten analog bekannter E-Mail-Dienste. Der Nutzer entscheidet mit seinem Mail-Client, ob empfangene Nachrichten auf dem Fachdienst-Mailserver verbleiben oder diese nach dem Abruf gelöscht werden sollen.
Wie erfahre ich die KIM-Adresse des gewünschten Nachrichten-Empfängers?
Der zentrale Verzeichnisdienst (VZD) in der Telematikinfrastruktur ist eine Art Telefonbuch. Dort befinden sich zu allen Karteninhabern (Identitäten) die Kontaktdaten, also zu Inhabern von Praxisausweisen (SMC-B) als auch Heilberufsausweisen (eHBA). Ist für die jeweilige Identität eine KIM-E-Mail-Adresse registriert, kann diese durch das PVS per LDAP über den Konnektor abgerufen werden.
Sehe ich nach dem Versand der Unterlagen, dass der Empfänger die Daten korrekt und vollständig erhalten hat, ggf. auch mit Lesebestätigung?
KIM unterstützt, im Rahmen der gematik-Sepzifikation, die gängigen Funktionalitäten, also die Empfangsbestätigung (DSN – Delivery Status Notification) sowie Lesebestätigung (MDN – Message Disposition Notification).
Informationen zu KIM gibt auch die KBV: „KVB-Infoblatt-FAQ-eArztbrief“