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Januar 2026: Die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer kommt

Und mit ihr viele Fragen und Unklarheiten – wir haben FAQs zusammengestellt

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ab dem 1. Januar 2026 auch für Heilmittelerbringer – ob Physio- und Ergotherapie, Podologie oder Ernährungstherapie – verpflichtend (Rechtsgrundlagen: DVPMG und § 360 SGB V.). Und sie ist auch ein entscheidender Schritt in Richtung digitaler Vernetzung. Wir haben die wichtigsten Fragen zur Anbindung an die TI für Heilmittelerbringer zusammengestellt.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die TI ist ein digitales Netzwerk, das Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander verbindet. Es ermöglicht den sicheren Austausch sensibler Daten – z. B. Arztbriefe und die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO).

Ist die TI für Heilmittelerbringer verpflichtend?

Ja. Ab dem 1. Januar 2026 ist der TI-Anschluss gesetzlich vorgeschrieben, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden (s. TI-Atlas der gematik). Private Praxen sind von der Anbindungspflicht vorerst nicht betroffen.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

  • Internetzugang
  • Kartenterminal
  • SMC-B Karte (Institutionskarte/Praxisausweis)
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)

Abgesehen vom Internetzugang erhalten Sie alles von uns: Technik und Unterstützung bei der Beantragung und Einrichtung aller Komponenten.

Wie werde ich finanziell unterstützt?

Der GKV-Spitzenverband unterstützt Heilmittelerbringer bei der TI-Anbindung mithilfe einer Refinanzierung. Die aktuelle Refinanzierungsvereinbarung finden Sie hier. Nach vollständiger Anbindung können Heilmittelerbringer die Refinanzierung unter folgendem Link beantragen: GKV-Antragsportal.

Bei Fragen rund um die Refinanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Was bedeutet der TI-Anschluss für meine Physiotherapiepraxis?

Der TI-Anschluss bringt bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Zeitaufwändige Prozesse – wie Verwaltung oder der Informationsaustausch mit Ärzt*innen und Kassen – können mit der TI vereinfacht, beschleunigt und automatisiert werden. Innerhalb der TI läuft die gesamte Kommunikation sicher und datenschutzkonform.

Wie komme ich an eHBA und SMC-B Karte?

Den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B) können Heilmittelerbringer über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen:

Brauche ich für die TI eine Verwaltungssoftware bzw. ein Primärsystem?

Nein, nicht zwingend. Wir bei AKQUINET können Ihnen auch eine KIM-Adresse unabhängig von einer Verwaltungssoftware anbieten, beispielsweise über Outlook. Aber auch die Anbindung an die TI über ein beliebigen Primärsystem übernehmen wir für sie.

Wie gehe ich am besten vor?

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es am besten ist, wenn Sie rechtzeitig mit der Anbindung starten. Die Beantragung des eHBA und der SMC-B allein nimmt mehrere Wochen in Anspruch und kann zu Verzögerungen führen, wenn die Anfrage hoch ist. Sobald Sie die benötigten Karten vorliegen haben, verlieren Sie am besten keine Zeit, denn umso eher Sie angebunden sind, desto schneller können Sie die Refinanzierung beantragen und die TI-Pauschale erhalten.

Wie unterscheidet sich AKQUINET von anderen TI-Anbietern?

Anders als andere TI-Anbieter, bieten wir unseren Kunden eine vollständig softwareunabhängige TI-Anbindung an. Das bedeutet, dass sie nicht gezwungen sind, die Telematikinfrastruktur in ihrem Verwaltungssystem zu nutzen. Für diejenigen, die die Telematikinfrastruktur in ihrer Software nutzen möchten, bieten wir eine Implementierung in ihre Software an, unkompliziert und einfach.

Ihre TI-Anbindung bei uns in 6 Schritten:

  1. Angebot einholen
  2. Beratungsgespräch buchen
  3. Vertrag unterschreiben
  4. Beantragung von eHBA & SMC-B
  5. Einrichtung einer VPN-Verbindung mithilfe Ihres DVO (IT-Dienstleister vor Ort)
  6. KIM-Einrichtung

Ergänzende Fachinformationen für Heilmittelerbringer finden Sie auch bei den Berufsverbänden, zum Beispiel:

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK)
Deutscher Verband Ergotherapie (DVE)

Ihr Ansprechpartner

AKQUINET Ansprechpartner - Dan Lingenberg

Dan Lingenberg

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