Das Krankenhauszukunftsgesetz – diese drei Dinge sollten Sie wissen
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ermöglicht es Krankenhäusern, Fördermittel für Digitalisierung und IT-Sicherheit zu beantragen. Aber was genau wird gefördert? Von wem? Und wie kann man eine Förderung erhalten?
Die wichtigsten drei Fragen hier im schnellen Überblick.
- Wer kann Fördermittel beantragen?
Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein “Änderungsgesetz” und ändert das Krankenhausfinanzierungsgesetz. § 14a beschreibt, wer Förderungen erhalten kann – nämlich alle Krankenhäuser im Sinne des § 2 Krankenhausfinanzierungsgesetzes: “Alle Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.” Außen vor sind hier also alle rein ambulanten Einrichtungen sowie auch niedergelassene Arztpraxen.
- Was wird genau gefördert?
Die Liste der förderwürdigen Vorhaben ist sehr umfangreich und wird grob in § 14a und sehr detailliert in § 19 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eingefügt:
Diese Vorhaben sind in Kürze förderwürdig:
- Digitalisierung der Notaufnahmen
- digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, innersektoralen und
- sektorenübergreifenden Versorgung, insb. Im Hinblick auf Ablauf, Organisation und Dokumentation, Robotik und Telemedizin
- die Informationssicherheit – es müssen verpflichtend mind. 15% des Förderbeträge hierfür aufgewendet werden
- gezielte Entwicklung und die Stärkung von Versorgungsstrukturen für Normal- und Krisenbetrieb
Konkreter wird es dann in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – hier werden in § 19 genannt: digitale Patientenportale, elektronisches Entlass- und Aufnahmemanagement, automatisierte Entscheidungsprozesse, digitalisiertes Medikationsmanagement, robotikbasierte Medikamentenstellung, Kommunikationsprozesse aller Art, Anforderung von Leistungen anderer Teile im Krankenhaus, Abstimmung und Ineinandergreifen von Angeboten benachbarter Krankenhäuser, sichere Clouds, telemedizinische Netzwerke und die Anpassung von Patientenzimmern.
Wichtig: Bei all diesen Fördervorhaben gelten einige Bedingungen, bspw. die Einhaltung von offenen Schnittstellen und Standards, die Einhaltung von Datenschutz und die verpflichtende Verwendung von mind. 15% des Fördervorhabens für Informationssicherheit nach Stand der Technik (der B3S der DKG).
- Wie kann ein Krankenhaus Fördermittel beantragen?
Auch das ist geregelt: Der § 14a Abs. (4) gibt hier das folgende Verfahren vor:
- Seit Ende 2020 gibt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf seinen Webseiten Antragsformulare heraus.
- Der Bedarf selbst wird bei den Ländern angemeldet (die ggf. weitere Anforderungen an die Beantragung haben).
Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!