Für Physiotherapie-, Ergo-, Logo- und Podologie-Praxen gilt ab Oktober 2027 die Pflicht zur TI-Anbindung. Parallel dazu wird die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) eingeführt, die laut aktuellem Stand der gematik 2027 in die Pilotphase geht und 2028 verpflichtend werden soll.
Für Heilmittelpraxen bedeutet das vor allem organisatorische Veränderungen. Für Softwarehersteller entstehen dagegen neue technische Anforderungen: KIM, die elektronische Heilmittelverordnung und weitere TI-Fachdienste müssen künftig in der Praxissoftware unterstützt werden.