Implantateregister für Privatärzte - das ist 2024 neu
Seit 01.01.2024 müssen alle Privatärzte sämtliche Brustimplantat-basierten Eingriffe dem Implantateregister Deutschland (IRD) melden.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle deutschen Gesundheitseinrichtungen sämtliche Brustimplantat-basierten Eingriffe dem Implantateregister Deutschland (IRD) melden. Die Meldungen erfolgen zur Datensicherheit ausschließlich über die Telematikinfrastruktur (TI). Privatärzte können mittels der SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B) Zugang zur TI erhalten. Diese Karte wird nur von der gematik an privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung ausgegeben. Eine der Voraussetzungen für den Praxisausweis ist der Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.
Eine SMC-B beantragen - so gehts:
- Sie stellen einen Antrag über das Antragsportal der Bundesdruckerei (D-Trust).
- Sie fordern Sie bei Ihrer zuständigen Ärztekammer eine Mitgliedsbescheinigung inkl. Bestätigung der privatärztlichen Praxistätigkeit auf Basis einer Selbstauskunft an.
- Ihre Ärztekammer bescheinigt Ihnen die Mitgliedschaft und zugleich die privatärztliche Praxistätigkeit. Die Bescheinigung wird Ihnen per Post übermittelt.
- Senden Sie die erhaltene Bescheinigung an die gematik.
- Die gematik lässt die Bescheinigung durch die ausstellende Landesärztekammer prüfen.
- Die Ärztekammer bestätigt der gematik nach Prüfung der Bescheinigung die Ausstellung des Dokuments
- Die gematik gibt den Antrag gegenüber der D-Trust frei.
- D-Trust produziert dem Praxis-Ausweis, kurz SMC-B, und übermittelt diesen an Sie.