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Der TI-Messenger kommt: Fragen und Antworten

AKQUINET Ansprechpartner - Dr. Ralf Gieseke - Geschäftsführer

Dr. Ralf Gieseke

Geschäftsführer

Beratung Kliniken und Krankenhäuser

Der TI-Messenger kommt und treibt ab Anfang 2024 die Digitalisierung des Gesundheitswesens zusätzlich voran. Noch sind Details der neuen Ad-hoc-Kommunikation in Klärung befindlich. Daher werden wir diese FAQ im Laufe der nächsten Monate fortlaufend ergänzen und aktualisieren. Haben Sie Fragen zum TI-Messenger oder möchten informiert werden, wenn TIM verfügbar ist? Hier finden Sie unser Kontaktformular.

Was ist der TI-Messenger?

Das TI-Messaging soll die digitale Ad-hoc-Kommunikation im Gesundheitswesen ermöglichen. Beteiligte können über das Messaging anbieter- und sektorübergreifend miteinander kommunizieren. Die gematik hat hierzu im Juli 2022 einen Standard des TI-Messengers Stufe 1 veröffentlicht. Anbieter können auf dieser Grundlage eigene TI-Messenger-Lösungen entwickeln und nach Zulassung durch die gematik auf den Markt bringen.

Wann kommt der TI-Messenger auf den Markt?

Die gematik erwartet erste zugelassene TI-Messenger-Dienste ab Ende 2023. Die Zulassungsbedingungen hat die gematik veröffentlicht[1].

Es gibt bereits Messenger am Markt. Warum braucht es dennoch einen von der gematik spezifizierten TI-Messenger?

Ein zentrales Thema ist die Sicherheit des Messaging. Laut der gematik fehlen bislang eine einheitliche Zertifizierung zur Gewährleistung der Sicherheit sowie einheitliche Vorgaben zur Authentisierung. Des Weiteren fehlt bei bisherigen Angeboten eine Interoperabilität zwischen den Messenger-Anbietern. Haben beispielsweise eine Klinik und eine Arztpraxis zwei verschiedene Messenger-Dienste im Einsatz, können diese nicht untereinander kommunizieren. Der Auftrag zur Spezifikation des TI-Messengers ist im SBG V§312 hinterlegt.

Wer kann den TI-Messenger nutzen?

Alle Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen, die eine die SMC-B-/SMC-B-ORG-Karte besitzen, können einen TI-Messenger nutzen. Hier ist zwischen der internen und der externen Nutzung zu unterscheiden: Innerhalb einer Einrichtung wie einem Krankenhaus können alle von der Einrichtung eingerichteten User den TI-Messenger nutzen. Darüber hinaus kann die Einrichtung einzelne Accounts für externes Messaging im Verzeichnisdienst (VZD) anlegen, und Inhaber eines HBA können sich selbst in den dafür vorgesehenen Teil des VZD eintragen. In beiden Fällen ist der entsprechende Kontakt für andere User im VZD einsehbar.

Wie kann ich einen TI-Messenger installieren?

Zunächst muss die Organisation eine von der gematik zugelassene TI-Messenger-Lösung beziehen und darauf für alle Personen einen Account einrichten, die den TI-Messenger nutzen sollen. Die einzelnen Nutzer müssen sich dann einen zugelassenen Client auf ihren Endgeräten installieren. Der User kann sich anschließend in seine App einloggen.

Was trägt zur Sicherheit des TI-Messengers bei?

Im TI-Messenger ist die gesamte Kommunikation Ende-zu-Ende verschlüsselt und damit sicher vor Zugriffen von außen. Der dem TI-Messenger zugrundeliegende Matrix-Standard beinhaltet zudem unter anderem eine Authentifizierung der User, die im Vergleich zu WhatsApp eine höhere Sicherheit bietet. Neue Mitglieder können beispielsweise ohne weitere Freigabe nicht einem Chat beitreten. Sensible Patientendaten wie Befunde oder Arztbriefe lassen sich sicher übertragen.

Welche Infrastruktur benötige ich für den TI-Messenger?

Die Organisation – ob Krankenhaus, Praxis oder eine andere Einrichtung mit Zugang zum Gesundheitssystem über die SMC-B-/SMC-B-ORG-Karte – muss zunächst eine TI-Messenger-Lösung beziehen und eingerichtet haben. Darin legt die Einrichtung ihre User an bspw. durch Kopplung des AD an den TIM-Server. Anschließend können sich die User die Anwendung auf ihre Endgeräte oder ihren Desktop herunterladen und sich einloggen.

Kann ich das TI-Referenzsystem direkt als TI-Messenger nutzen, weil es eine Open Source-Lösung ist?

Nein, das TI-Messenger-Referenzsystem ist ausschließlich für Testzwecke freigegeben. Es darf nicht in einer Produktivumgebung laufen. Als TI-Messenger dürfen nur von der gematik zugelassene Lösungen eingesetzt werden. „Open Source“ bedeutet hier lediglich, dass der Code des TI-Messenger-Referenzsystems lesbar ist. Die Nutzung ist aber nicht freigegeben.

Wie sieht mein Kontakt im TI-Messenger aus?

Wie in anderen Messengern kann jeder User ein Icon bzw. Kontaktbild anlegen. Wer auf den Kontakt klickt, sieht die vollständige ID des Kontaktes. Die ID selbst besteht aus diesen Elementen: user:domäne. Die gematik sieht bislang vor, dass als angezeigter Displayname zunächst der Nachname und danach, getrennt durch ein Komma, der Vorname angezeigt wird (Beispiel: Sommer,Marcus). Wie sich hier Namensverwechslungen – beispielsweise über Namensschemata – ausschließen lassen, ist noch zu klären. Darüber hinaus können auch Funktionsaccounts angelegt werden, wie beispielsweise Chirurgie.

Was kann ich mit dem TI-Messenger alles machen?

In der ersten Phase können Leistungserbringer des Gesundheitswesens miteinander sicher chatten und über den Chat Bild- und Tonübertragungen machen. Später soll der TI-Messenger Patienten und Patientinnen sowie Krankenkassen zugänglich gemacht werden. Außerdem werden die Versicherten ihre eRezepte weiterleiten können. Schließlich soll der der TI-Messenger um einen Videochat ergänzt werden. Mehr dazu hier.

Gibt es im TI-Messenger ein Adressbuch?

Ja, es gibt im TI-Messenger den Verzeichnisdienst (VZD). Alle darin angelegten TI-Messenger-Einrichtungen sind für alle anderen dort angelegten Einrichtungen sichtbar. Zusätzlich können Einrichtungen ein internes Adressbuch anlegen, welches für externe TI-Messenger-User nicht einsehbar ist.

Was wird der TI-Messenger kosten?

Die Preisgestaltung für ihre TI-Messenger-Lösungen ist den jeweiligen Anbietern überlassen.

Ist der TI-Messenger verpflichtend für Leistungserbringer im Medizinwesen?

Nein, der TI-Messenger ist ein optionales Angebot an die Akteure des Gesundheitswesens, um die sektorübergreifende, schnelle und sichere Kommunikation zu verbessern. Eine Ausnahme sind Krankenkassen und private Krankenversicherungen. Sie sind verpflichtet, einen TIM-Client für die Versicherten in das jeweilige Frontend der ePA des Versicherten zu integrieren.

[1] https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen

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