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FAQ zum Start der eAU ab dem 1.10.2021

AKQUINET Ansprechpartner - Dr. Ralf Gieseke - Geschäftsführer

Dr. Ralf Gieseke

Geschäftsführer

Beratung Kliniken und Krankenhäuser

UPDATE: Zwar startet die eAU wie geplant am 1. Oktober – Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren mit Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) anwenden.

Vom 1. Oktober 2021 an sind Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Frist war vom 1. Januar um 10 Monate verschoben worden. Pro Jahr sind in Deutschland etwa 77.000.000 eAU zu erwarten. Es geht also um eine enorme Umstellung in den Praxen, aber auch in Kliniken und bei den Krankenkassen. Doch aufgrund wichtigerer Themen wie den Corona-Impfungen oder den Impfzertifikaten sind viele Praxen noch nicht auf die eAU vorbereitet. Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:

Welche technischen Komponenten benötige ich für die eAU?
Die technischen Voraussetzungen für die eAU sind neben einer Anbindung an die TI und an den Kommunikationsdienst KIM ein eAU-Update/-Modul im Primärsystem (PVS / KIS) und ein eHBA G2 für die Signatur.

Wie erstelle ich eine eAU?
Der neue Prozess wird dann so aussehen: Im Primärsystem öffne ich eine entsprechende Maske, in der ich dazu aufgefordert werde, alle erforderlichen Daten einzugeben. Anschließend muss ich das Dokument elektronisch signieren (s. nächste Frage). Schließlich kann ich die eAU drucken (Ausdruck für Patienten und Arbeitgeber) und parallel per sicherer KIM-Mail an die Krankenkasse versenden.

Muss die eAU signiert werden?
Ja, wie das bisherige Papierdokument muss auch die eAU signiert werden. Für die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigen Ärzte einen eHBA der 2. Generation. Achtung: Der Bestellprozess des eHBA kann mehrere Wochen dauern.

Wird die eAU vergütet?
Es gibt aktuell keine Pauschalen zur Kostenerstattung des eAU-PVS-Updates und zur Vergütung des Versands der eAU an die Krankenkassen. Die Einrichtung von KIM wird allerdings mit einer Einrichtungspauschale von einmalig 100 Euro je Betriebsstätte und einer KIM-Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte finanziert.

Welches Formular wird für die Papierbescheinigungen für den Patient*innen und den Arbeitgeber verwendet?
Die bisherigen AU-Formulare (Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) entfallen. Stattdessen drucken Vertragsärzte die Papierbescheinigungen für die Patient*innen und die Arbeitgeber mithilfe des Primärsystems aus und geben sie ihren Patienten unterschrieben mit.

Wann erfolgt die Umstellung beim Arbeitgeber?
Bis zum 30. Juni 2022 muss der/die Arbeitnehmer*in weiterhin eine Ausfertigung der AU (Ausdruck vom Arzt) an den Arbeitgeber weiterleiten. Danach erhalten Arbeitgeber die AU nicht mehr in Papierform. Stattdessen erhält der Arbeitgeber die AU über einen elektronischen Datenabruf von der Krankenkasse. Der Arbeitsnehmer muss die AU dann nicht mehr übergeben.

Wie versende ich die eAU im Störfall?
Wenn der Versand der eAU an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das Primärsystem die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist. Notfalls händigt die Praxis/Klinik dem Patienten zusätzlich einen weiteren unterschriebenen Ausdruck aus, den dieser an seine Krankenkasse schickt. Alternativ schickt die Praxis/Klinik ihn selbst per Post an die Kasse, falls der Störfall im Nachhinein festgestellt wird.

Ist eine Signatur der eAU in Ausnahmefällen auch ohne eHBA möglich?
Bei technischen Problemen mit dem eHBA oder noch ausstehender Zustellung des eHBAs besteht die Möglichkeit, die eAU mittels SMC-B zu signieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der KBV: KBV – Elektronische AU

Zur Buchung des AKQUINET KIM-Dienstes geht es hier: https://kim.akquinet.de/

Allgemeine Informationen der gematik zu Telematikinfrastruktur und KIM in Kliniken: https://fachportal.gematik.de/informationen-fuer/krankenhaeuser

Übersicht zum Stand der Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) seitens der PVS-Hersteller: https://digitales-gesundheitswesen.de/pvs-ti-anwendungen/

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