Telematikinfrastruktur 2026 – Verschobene Fristen, neue Übergangsregeln und worauf Leistungserbringer jetzt achten sollten
Dr. Ralf Gieseke
Geschäftsführer
Beratung
Von Dr. Ralf Gieseke
Telematikinfrastruktur 2026 – Verschobene Fristen, neue Übergangsregeln und worauf Leistungserbringer jetzt achten sollten
Fristverschiebung für Heil- und Hilfsmittelerbringer
Ursprünglich sollten Heil- und Hilfsmittelerbringer wie etwa Physio- und Ergotherapeut*innen ihre Einrichtungen ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend an die Telematikinfrastruktur anbinden. Diese Frist wurde jedoch im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Hintergrund ist insbesondere die Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO), die die TI-Integration erst sinnvoll nutzbar machen sollte. Die Verschiebung gibt vielen Einrichtungen nun mehr Zeit für technische Umstellung, Schulung und Organisation.
Übergangsfristen für eHBA und SMCB mit RSA-Zertifikaten
Eine weitere Fristverschiebung betrifft die Zertifikate der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMCB): Karten mit dem bisherigen RSA-Verschlüsselungsverfahren sollten ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 ihre Gültigkeit verlieren. Nun dürfen sie noch bis zum 30. Juni 2026 weiter genutzt werden. Danach ist der Einsatz von ECC-basierter Kryptographie verpflichtend, um TI-Dienste wie eRezept, eAU oder den elektronischen Arztbrief weiterhin nutzen zu können. Unverändert bleibt jedoch die Frist für „RSA only“-Konnektoren: Diese können seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr genutzt werden.
Technischer Wandel: TI-Gateway statt klassische Konnektoren
Anwendungen wie KIM, eRezepte, TI-Messenger und die elektronische Patientenakte bleiben auch 2026 zentrale Bausteine der TI. Um diese Anwendungen optimal nutzen zu können, setzen immer mehr Einrichtungen auf zuverlässige TI-Gateway-Lösungen statt auf klassische Einbox-Konnektoren. Hierdurch können Leistungserbringer den Anschluss an die TI vereinfachen und den technischen Wartungsaufwand vor Ort reduzieren. Damit bieten TI-Gateway-Lösungen nicht nur eine Entlastung im Betrieb, sondern auch eine zukunftssichere Perspektive für die weitere Digitalisierung.
Für Einrichtungen bedeutet das konkret:
- Planung bleibt wichtig: Auch wenn die Frist für Heil- und Hilfsmittelerbringer verschoben wurde, lohnt sich ein früher Einstieg in die TI-Anbindung.
- Um Ausfälle zu vermeiden, Kartentausch nicht verschieben: Der Umstieg auf ECC-fähige Karten lohnt sich zeitnah, da sie eine stabile und sichere Nutzung der TI-Dienste ermöglichen.
- TI-Gateway-Optionen prüfen: TI-Gateway-Lösungen bieten eine zukunftsfähige Alternative zu Einbox-Konnektoren.
Unabhängig von verschobenen Fristen bleibt die Telematikinfrastruktur ein zentrales Zukunftsthema im Gesundheitswesen. AKQUINET unterstützt bestehende Kund*innen ebenso wie Neu-Kund*innen bei allen Fragen rund um den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie den Umstieg auf TI-Gateway.
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