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TI-Pauschale verständlich erklärt: Antworten auf die wichtigsten Fragen für Leistungserbringer

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Von Dr. Ralf Gieseke

Was versteht man unter der TI-Pauschale?

Die TI-Pauschale ist eine regelmäßige monatliche Zahlung zur Finanzierung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur sowie deren laufender Nutzung. Sie hat die frühere Einzelfall-Erstattung abgelöst und schafft damit ein einheitliches Vergütungssystem und soll eine vollständige Kostenabdeckung garantieren.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem:

  • Krankenhäuser
  • Arzt- und Psychotherapiepraxen
  • Apotheken
  • Pflegeeinrichtungen
  • Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeut:innen
  • Hebammen
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes


Warum wurde das Finanzierungsmodell umgestellt?

Ziel der Umstellung war es, den Betrieb der TI langfristig kalkulierbar zu machen. Statt einzelner Erstattungen für Komponenten oder Anwendungen erhalten Leistungserbringer nun eine kontinuierliche Zahlung. Dadurch sollen sowohl laufende Betriebskosten als auch notwendige Aktualisierungen und Weiterentwicklungen abgedeckt werden.

 

Wovon hängt die Höhe der TI-Pauschale ab?

Die konkrete monatliche Vergütung ist nicht für alle Einrichtungen identisch. Sie richtet sich unter anderem nach:

  • der jeweiligen Leistungserbringergruppe
  • dem Zeitpunkt der erstmaligen TI-Anbindung
  • dem technischen Ausstattungsstand
  • ggf. erforderlichen Konnektorumstellungen
  • der Größe der Einrichtung

 

Wie erfolgt die Auszahlung?

Der Auszahlungsweg unterscheidet sich je nach Berufsgruppe:

  • Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten die Zahlung über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
  • Pflegeeinrichtungen, Heilmittelerbringer, Hebammen und Einrichtungen des ÖGD wickeln die Finanzierung über den GKV-Spitzenverband ab.
  • Apotheken bekommen die TI-Pauschale über den Nacht- und Notdienstfonds ausgezahlt.


Werden schriftliche Nachweise gefordert?

In der Regel ist kein gesonderter Antrag mit umfangreichen Nachweisen erforderlich. Die Abwicklung erfolgt weitgehend automatisiert.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Auszahlung in voller Höhe setzt voraus, dass sowohl die technischen Komponenten als auch die verpflichtenden TI-Anwendungen vollständig vorhanden und aktiv genutzt werden.

1. Erforderliche Anwendungen (je nach Berufsgruppe)

Typische Anwendungen sind beispielsweise:

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Elektronischer Arztbrief
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Wichtig ist zudem, dass jeweils verfügbare Updates zeitnah installiert werden. Veraltete Softwarestände können sich auf die Förderfähigkeit auswirken.

2. Notwendige technische Ausstattung

Zur Grundausstattung gehören in der Regel:

  • Ein Konnektor inklusive Sicherheitsmodulen und VPN-Zugang – alternativ eine Anbindung über ein Rechenzentrum oder TI-Gateway
  • eHealth-Kartenterminals
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder gematik-eID
  • Institutionskarte (SMC-B) oder entsprechende stationäre Varianten


Sind einzelne Komponenten oder Anwendungen nicht vollständig implementiert, kann die Pauschale anteilig gekürzt werden.

 

Welche Vorteile bringt die TI-Pauschale?

Für viele Einrichtungen bietet das Modell klare Vorteile:

  • Kostenabdeckung für Betrieb, Wartung und notwendige Aktualisierungen
  • Planungssicherheit durch regelmäßige monatliche Zahlungen
  • Verlässliche Grundlage für weitere Digitalisierungsprojekte


Fazit: Was sollten Leistungserbringer jetzt tun?

Entscheidend ist, die eigene TI-Anbindung regelmäßig zu prüfen: Sind alle vorgeschriebenen Anwendungen aktiv und auf dem aktuellen Stand? Werden Updates zeitnah eingespielt?

Wer die Anforderungen erfüllt, profitiert von einer stabilen, planbaren Finanzierung – und schafft die Grundlage für eine zukunftssichere digitale Versorgung.

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